Grundsätze für den Distanzunterricht

Grundsätze für den Distanzunterricht
Distanzunterricht (DU) ist Unterricht, der in räumlicher Trennung von Lehrkräften und Schülerinnen und Schüler (SuS) stattfindet und der grundsätzlich durch elektronische Datenkommunikation unterstützt wird. Bei DU ist im Rahmen der Möglichkeiten sicherzustellen, dass eine gleichwertige Teilnahmemöglichkeit aller SuS besteht. Die Schule legt die im Rahmen des DU eingesetzten (elektronischen) Verfahren fest, die nach Zweck, Umfang und Art den Vorgaben entsprechen müssen.
Einerseits bildet DU an den beruflichen Schulen eine verlässliche „Rückfallebene“ für mögliche zukünftige Beschränkungen des Präsenzunterrichts (z. B. durch Schulschließung, Ausschluss von Personen, Kursen oder Klassen sowie witterungsbedingte Ausfälle), andererseits stellt DU eine Erweiterung der Bildungsangebote beruflicher Schulen um innovative Unterrichts-formen dar.
Es ist beabsichtigt, dass unter bestimmten Voraussetzungen DU ein konstitutives Element des Unterrichts an beruflichen Schulen wird und als voll-wertiger Unterricht gilt – auch nach dem Ende der Coronapandemie. Die dafür erforderlichen Änderungen der BaySchO und der betroffenen Schulordnungen befinden sich aktuell in der Verbändeanhörung.
Im DU sollen für SuS und Lehrkräfte die gleichen Bestimmungen wie im Präsenzunterricht gelten, z. B. hinsichtlich Anwesenheit bzw. Dienstpflicht, Krankheit, Freistellung durch den Arbeitgeber bzw. den Dienstherrn, Beurlaubung usw.

Kernmerkmale des Distanzunterrichts, ISB, München

Im Folgenden sollen zwei Arten des DU definiert werden:

Synchroner Distanzunterricht (SDU): gleichzeitig stattfindendes eLearning, d.h. die Lehrkraft und die SuS sind im virtuellen Raum; umsetzbar z.B. in einer Audio- oder Videokonferenz als Bestandteil einer Kommunikations- und Kollaborationssoftware

Asynchroner Distanzunterricht (ADU): örtlich und zeitlich ungebundenes eLearning, z. B. mit Lernplattformen wie mebis, Lernvideos, Lernsituationen per elektronischer Übermittlung (z. B. E-Mail, Messenger etc.).
Dabei soll die Durchführung von DU, der nicht aus Gründen des Infektionsschutzes, sondern aus organisatorischen sowie pädagogischen Gründen erfolgt, an Berufsschulen, Berufsfachschulen, Berufsfachschulen des Gesundheitswesens, Fachschulen und Fachakademien die Genehmigung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde voraussetzen. Bei Beruflichen Ober-schulen und Wirtschaftsschulen soll der Unterricht in einzelnen Fächern, im Seminar und im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung in pädagogisch begründeten Fällen und in begrenztem Umfang nach Anhörung der Lehrerkonferenz und des Schulforums als DU abgehalten werden können. Sofern DU durchgeführt wird, sind von Lehrkräften, SuS und ggf. Eltern entsprechende Einwilligungen einzuholen.
Zur Sicherung der Unterrichtsqualität sollen für den DU folgende Aspekte gelten:

  1. Grundsätzlich gilt die Struktur des Stundenplans sowohl im Präsenzunterricht als auch im DU.
  2. Eine direkte soziale Interaktion ist auch für den DU unabdingbar. Hier gilt es, SuS kollaborativ in verschiedenen Sozialformen (z. B. Partnerarbeit, Gruppenarbeit usw.) zusammenarbeiten zu lassen.
  3. Auch im DU sind die individuellen Voraussetzungen der SuS zu berücksichtigen und individuelle Förderungen vorzusehen. Er bietet zusätzliche Möglichkeiten in den Bereichen der Differenzierung.
  4. Zur Sicherung des Lernfortschritts geben die Lehrkräfte kontinuierliches, zeitnahes und individuelles Feedback.

 

Für den DU ist die Medienkompetenz von zentraler Bedeutung (vgl. Schreiben vom 24. Juni 2020 mit Az. VI.2-BP9100-7b.54 405). Diese muss, auch in Vorbereitung des DU, durch eine regelmäßige praktische Anwendung digitaler Medien im Präsenzunterricht gefördert werden. Mebis und der Einsatz von Kommunikations- und Kollaborationssoftware ergänzen sich notwendigerweise im DU wie im Präsenzunterricht. Die Schulen formulieren im Rahmen der Schulentwicklung ihre Ziele für den DU.
Die Grundsätze für den SDU und ADU sollen im Medienkonzept verankert werden. Im Rahmen des Qualitätsmanagements ist eine regelmäßige interne Evaluation zur Sicherstellung der Unterrichtsqualität erforderlich.
Beispiele für organisatorische Gründe zur Einführung von DU:

  • eine bessere Verzahnung von Präsenz- und Distanzunterricht bei geteilten Gruppen, z. B. Wahlunterricht, Zusatzqualifikationen etc.
  • die Einbindung/Beteiligung von Lehrkräften, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können (Schwangere, Risikogruppen, in der Mobilität beeinträchtigte Lehrkräfte, soweit keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder kein Beschäftigungsverbot dem entgegensteht)
  • die Beteiligung von SuS, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können

Beispiele für pädagogische Gründe zur Einführung von DU:

  • individualisiertes Lernen zur Bewältigung von Herausforderungen wie individualisierte Lernzeiten mit Lehrerfeedback, gezielte Förderung fachspezifischer Stärken, individualisierte Förderung von leistungsstarken und –schwachen SuS
  • Blended Learning: örtliche und zeitliche Flexibilisierung des Lernens durch systematische Verschränkung von Präsenz- und Distanzunterricht (z. B. virtueller Vorlesungsunterricht für alle SuS einer Jahrgangsstufe, zugehörige Gruppenarbeit im Präsenzunterricht)
  • interaktives Lernen: Nutzung passgenauer, dem Anlass angemessener Kommunikationskanäle, Möglichkeit der Vernetzung je nach An-lass auch klassen- und schulübergreifend
  • kooperatives Lernen: Zusammenarbeit von Gruppen im Präsenz- und Distanzunterricht durch Nutzung entsprechender Plattformen, gemeinsame Bearbeitung von Dokumenten, Einbindung außerschulischer Partner
  • Beim DU ist es von großer Bedeutung, dass die Lehrkraft regelmäßig mit dem Lernenden in Verbindung steht und möglichst alle SuS erreicht werden. Digitale Kommunikationsmöglichkeiten wie Lernplattformen, Clouddienste, Audio- und Videokonferenzen etc. sind dafür erforderlich.

 

Anlage zum Schreiben vom 16. Juli 2020 (Az. VI-BO9200-1-7a. 421 48)


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