Im Rahmen der Berufsschule plus ist es auch in diesem Schuljahr wieder möglich, an der Berufsschule Lauingen parallel zur Berufsausbildung in drei Jahren die Fachhochschulreife zu erwerben.
Dieses Angebot wurde im vergangenen Schuljahr von 14 besonders leistungsstarken, motivierten Schülern genutzt und erfolgreich abgeschlossen. Wir freuen uns sehr, dass wir seit der Einführung des Angebots im Schuljahr 2008/09 jedes Jahr glücklichen Absolventen mit dem Facharbeiterbrief auch das Zeugnis zur Fachhochschulreife überreichen durften.
In der Berufsschule plus werden die Schüler über drei Jahre hinweg zweimal die Woche in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, in den Gesellschaftswissenschaften und in technologischen Grundlagen auf die Ergänzungsprüfung vorbereitet.
Erwerb der Fachhochschulreife parallel zur Erstausbildung
Für besonders leistungsbereite und -fähige Auszubildende gibt es seit dem Schuljahr 2008/09 ein Angebot, das eine schulische Weiterqualifizierung bereits während der Ausbildung ermöglicht und in drei Jahren mit der Berufsausbildung zur Fachhochschulreife führt („Berufsschule plus - BS+“). Im Rahmen von „Berufsschule Plus - BS+“ wird ein Angebot für Zusatzunterricht außerhalb des regulären Berufs- oder Berufsfachschulunterrichts und außerhalb der Arbeitszeit des Ausbildungsbetriebs geschaffen, der auf den Erwerb der Fachhochschulreife vorbereitet. Neben dem Abschluss einer beruflichen Erstausbildung wird nach drei Jahren die „Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife“ in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik (abhängig vom Ausbildungsberuf technisch oder nicht-technisch) abgelegt. Wenn sowohl die Berufsausbildung und die Berufsschule oder die Berufsfachschule erfolgreich abgeschlossen werden als auch die Ergänzungsprüfung in allen drei Prüfungsfächern bestanden ist, erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Fachhochschulreife, die bundesweit ein Studium an einer Fachhochschule ermöglicht.
Zielgruppe der Maßnahme
Die Doppelqualifizierung „BS+“ ist ein freiwilliges Wahlangebot, das ausschließlich Jugendlichen offen steht, die
Die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs ist nicht ausdrücklich erforderlich, da im Regelfall keine Freistellung für den Unterricht notwendig ist. Sie wird aber aufgrund der starken zusätzlichen Belastung dringend empfohlen.
Grundsätzlich können nur Auszubildende zu Beginn ihrer Ausbildung am Zusatzangebot teilnehmen, wobei die Schule eine Auswahl nach Eignung und Leistung treffen kann, falls sich mehr Schülerinnen und Schüler an diesem Angebot beteiligen wollen, als Plätze vorhanden sind. Schülerinnen und Schüler anderer Schulen können am Zusatzunterricht der anbietenden Schulen ebenfalls teilnehmen.
Bisherige Erfahrungen zeigen, dass der an einer Schule angebotene Zusatzunterricht im Durchschnitt von Schülerinnen und Schülern von fünf weiteren Berufsschulen oder Berufsfachschulen im Umkreis besucht wird.
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