Berufsausbildungsförderungsgesetz

Laut § 2 BAföG wird Ausbildungsförderung für den Besuch von Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr), ab Klasse 10, geleistet.

Voraussetzungen

 

Bitte informieren sie sich bei ihrem zuständigen Landratsamt (Wohnsitz beachten) über die aktuell gültigen Förderungsmöglichkeiten.

 

Landratsamt Dillingen a.d. Donau

Große Allee 24 (Hauptgebäude)

89407 Dillingen a.d. Donau

Tel.: 09071 51-0

Ansprechpartnerinnen:

Frau Stempfle, Tel.: 09071 51-253

Frau Motzer, Tel.: 09071 51-190

Frau Mack, Tel.: 09071 51-190

Auszufüllende Formalblätter mit Musterlösung erhalten Sie hier.


Staatliche Berufsschule Lauingen mit Berufsfachschule für Technische Assistenten für Informatik
Kontakt: 89415 Lauingen  |  Friedrich-Ebert-Straße 14  |  Telefon: 09072 999-0  |  Fax : 09072 999-250  |  E-Mail

 


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