Corona - AHA+L - Umgang mit Infektionskrankheiten

Von ca. 2222 Schüler*innen sind jeden Tag ca. 900 Schüler*innen im Haus (Tages-, Block-,  Vollzeitunterricht) in unseren drei Schulen und sechs Fachbereichen.

Auf dieser Seite finden Sie viele Informationen für die Gesundheit von uns Allen.

Sie haben offene Fragen .... ?

... zu Infektionskrankheiten oder zum Lernen (Zuhause)?

Bitte kontaktieren Sie uns.

Erster Ansprechpartner ist Ihre Klassenleitung.

Hygiene: Maßnahmen und empfehlungen

aktuelle Informationen unseres Ministeriums, KM (StMUK)

umgehende Meldepflicht von Infektionskrankheiten

Erinnerung an die umgehende Meldepflicht.
Wir bitten Sie, die nachfolgend aufgeführten Infektionskrankheiten unverzüglich direkt der Verwaltung/Schulleitung zu melden, wenn diese bei Ihnen diagnostiziert wurden:

 

·         Hepatitis A und Hepatitis B

·         Influenza (Virusgrippe)

·         Keuchhusten

·         Masern

·         Mumps

·         Noro- und Rotaviren

·         Röteln und Ringelröteln

·         Scharlach

·         Windpocken

·         und auch weiterhin SARS-CoV-2, Corona

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie gemäß den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege dazu verpflichtet sind, die oben genannten Infektionskrankheiten umgehend zu melden.

 

Bitte nutzen Sie die Angebote der Impfberatung, jederzeit im Impfzentrum, bzw. bei Ihrem Hausarzt. Wir hatten im September/November 2022 auch dreimal das Impfberatungsteam im Haus.

Aktuell ist die Empfehlung drei Immunantworten zu haben, z.B. zwei Impfungen, besser drei und einmal genesen.

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Gib Viren weiterhin null Chance! weitere Informationen und Plakate

Quelle: FAQ des Kultusministeriums für den Unterrichtsbetrieb (Stand 20.09.2022).

Kurzzusammenfassung:

  • Alle verhalten sich weiterhin im Rahmen der AHA+A+L Regeln.
  • Wir nehmen aufeinander Rücksicht.

... und immer genügend Sauerstoff zum Lernen!

Unser Gehirn macht nur rund 2% unseres Körpergewichts aus, braucht aber 20% der Sauerstoffzufuhr! Sauerstoff ist für unser Gehirn die Voraussetzung für Konzentration und Lernen.

Frische Luft regt unseren den Blutkreislauf an und versorgt unser Gehirn mit Sauerstoff. Wir nutzen die Lernpausen, um immer wieder frischen Sauerstoff hereinlassen.

Auch Bewegung tut unserem Gehirn gut. Zum einen kommt durch Bewegung frischer Sauerstoff ins Gehirn. Zum anderen entspannt Bewegung das Gehirn. Ein entspannter Geist lernt leichter! Bewegung vor und nach dem Lernen fördert nachweislich Informationsaufnahme, Informationsverarbeitung und die Verankerung der gelernten Informationen im Gehirn. Also, raus in die Pause an die frische Luft.

Für die Vorbereitung auf Tests und Prüfungen kannst Du auch im Gehen lernen. Am Besten im Tandem. Dann macht es mehr Spass.

 

Es stehen gegenseitige Rücksichtnahme und Verantwortung für die Mitmenschen im Vordergrund.

Es werden deshalb alle Schulen, Ausbilder*innen, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler um die Einhaltung der folgenden Hygienemaßnahmen gebeten.

Basis-Hygienemaßnahmen

  • Lüften: Klassen- bzw. Unterrichtsräume sollten weiterhin mind. alle 45 Minuten, im Idealfall alle 20 Minuten über mehrere Minuten durch vollständig geöffnete Fenster gelüftet werden. Es können weiterhin auch (dezentrale) Lüftungsanlagen oder unterstützend mobile Luftreiniger eingesetzt werden.
  • Händewaschen: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mind. 20 Sekunden senkt das Infektionsrisiko für sich selbst und andere.
  • Husten- und Niesetikette: Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch sollte weiterhin selbstverständlich sein.
  • Abstandhalten: Wo immer möglich, sollte im Schulgebäude ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Masken

  • In Innenräumen wird das Tragen einer Maske allgemein empfohlen. Auch im Unterricht kann selbstverständlich freiwillig eine Maske getragen werden.
  • Ausdrücklich empfehlen wir das Tragen einer Maske vor allem auf den Begegnungsflächen der Schule (z. B. Gänge, Treppenhäuser, Pausenhalle) sowie nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse für fünf Schultage auch im Unterricht.
  • Im öffentlichen Personennahverkehr gilt die dort geregelte Maskenpflicht. Im freigestellten Schülerverkehr, also in den Schulbussen, wird das Tragen einer Maske als wichtiges Element des Infektionsschutzes empfohlen. 

Umgang mit Krankheitssymptomen

  • Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19-Verdacht besteht oder nicht. 
  • Bei COVID-19 typischen Symptomen (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) sollte ein Arzt aufgesucht werden.
  • Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein Antigen-Schnelltest beim Hausarzt oder im Testzentrum Aufschluss über eine mögliche Infektion geben.
  • In der Schule finden ab Mai keine Testungen mehr statt; es können auch keine Selbsttests für zuhause ausgegeben werden.
  • Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das Tragen einer Maske davor schützen, dass ggfs. das SARS-CoV-2-Virus weitergegeben wird.

Für den Fall einer bestätigten Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gelten laut Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (AV Isolation) die folgenden verbindlichen Vorgaben:

  • Eine positiv getestete Person (Nukleinsäure-/PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal) befindet sich grundsätzlich mindestens fünf Tage in Isolation und darf die Schule nicht besuchen. Positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Isolation begeben.
  • Die Isolation kann frühestens nach Ablauf von fünf Tagen beendet werden, wenn seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
  • Liegt an Tag fünf der Isolation keine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden vor, dauert die Isolation zunächst weiter an. Sie endet, wenn die betreffende Person seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, spätestens aber nach 10 Tagen.
  • Eine Freitestung ist zur Beendigung der Isolation nicht erforderlich; die Schule kann somit spätestens nach 10 Tagen wieder besucht werden. 
  • Für die Dauer von fünf Tagen nach dem Ende der Isolation empfiehlt das Gesundheitsministerium das Tragen einer FFP2-Maske (auch in der Schule).
  • Wird nach einem positiven Antigentestergebnis ein PCR-Test durchgeführt, endet die Isolation mit Vorliegen eines negativen PCR-Testergebnisses.

Der Schüler/die Schülerin informiert die Klassenleitung über eine positive Testung.

 

Sie fühlen sich krank und wollen entscheiden, ob Sie in die Schule kommen sollen?

... am Besten ärztlich abklären lassen und einen Tag zu Hause bleiben, bis Sie sich fit fühlen (wie vor Corona, :)).

 

Sie waren krank und möchten wieder in die Schule kommen? 

... tragen sie zur Sicherheit 5 Tage Maske (freiwillig).

 

Unsere Standardmaßnahmen

Lüften ist regelmäßig erforderlich.

  • Messgeräte für Raumluftqualität (auch für gutes Lernen), CO2-Ampel in allen Unterrichtsräumen
  • Lüften ist gut möglich, während und nach einer Unterrichtseinheit
  • Luftfiltergeräte werden eingesetzt, im Neubau ist eine Lüftungsanlage eingebaut
  • An kälteren Tagen: Bitte angemessene/warme Kleidung mitbringen. Verkauf von Fleece-Decken im Sekretariat (Selbstkostenpreis)
  • Rahmenhygieneplan des StMUK

 


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umgehende Meldung von Infektionskrankheiten
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Beachten Sie den aktuellen Hygieneplan unserer Schule(n)!
Stand: 02.05.2022
Hygieneplan aufgrund des Infektionsschut
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Informationsschreiben des Kultusministeriums
Stand: 28.07.2022
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Beachten Sie den aktuellen Hygieneplan unseres Cateringbetriebes Navitas
Corona - Schutz- und Hygienekonzept Navi
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Überblick über Hygieneempfehlungen an Schulen
Stand: 19.09.2022
Übersicht über die Hygienemaßnahmen an S
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Kontakterhebung für externe Gäste
Stand: 18.01.2022
Anlage_Musterformular_Kontakterhebung_Co
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Lernen@home

Sehr gute Anregungen des PI München.

Begriffe:
DU: Distanzunterricht
WU: Wechselunterricht
PU/PUmA: Präsenzunterricht mit Abstand

RKI www.rki.de/covid-19

Corona Zahlen für Dillingen a.d. Donau – aktuelle COVID-19 Statistik (corona-in-zahlen.de)

Verhaltensregeln für den Alltag und Miteinander in Familie, Schule, Firma

FAQ, des LGL, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Infektionsschutz in anderen Sprachen

„Insbesondere die SuS mit eingeschränkten Deutschkenntnissen sind vorab über die Verhaltensregeln auf dem Schulweg und vor Unterrichtsbeginn in geeigneter Form zu belehren.” Hierfür bietet die Seite der BZgA Material (Film, Infografiken etc. in versch. Sprachen). Da die Maskenpflicht im ÖPNV in den Ausführungen der BZgA nicht aufgeführt ist, wird dies noch anderweitig von den Lehrkräften ergänzt.

Letzter Eintrag auf unserer Startseite mit aktuellen Informationen.

Das Schulleitungs- und Beratungsteam unserer Schule bietet Ihnen gerne persönliche Gespräche an:
siehe Schulberatung

 

Tipps und Anregungen: Carpe diem. Nutze den Tag.

 @ unsere Schüler*innen:

  • Nutzen Sie bitte die (Online-)Angebote Ihrer Lehrkräfte.
  • Die Angebote sind verbindlich.
  • Halten Sie stets Kontakt mit Ihren Lehrkräften.
    Nutzen Sie das Potential über die elektronischen Wege.
  • Nutzt das Potential Eurer Klasse und Eures Betriebes.
    Bilden Sie Lernpartnerschaften. Gute Schüler*innen stehen als Tutor für schwächere zur Verfügung. Nutzen Sie Lernpartner/Tutoren in höheren Ausbildungsjahren in Ihrer Firma.
  • Nutzen Sie freie Zeiten für Wiederholung und Vertiefung. Sehen Sie jedes Schuljahr als Vorbereitung auf die Prüfung und Ihr Berufsleben.
  • Nehmt Euch eine geregelte Zeit für das Lernen und Wiederholen, fünfmal pro Woche.
  • Bringt Eure Arbeitsunterlagen und Lernmaterialien in Ordnung. Gestaltet die eine oder andere Unterlage neu. Stellt diese Materialien wieder denn Klassenkolleg*innen und der Lehrkraft  zur Verfügung. Erstellt in Abstimmung mit der Klasse und der Lehrkraft kleine Lernvideos, u.a. ganz einfach mit zum Beispiel PowerPoint oder Keynote.
  • gestaltet Euren Heimarbeitsplatz für das Lernen (Ruhe, keine Ablenkung, Tragfernsprechgerät/Smartphone ausschalten, mindestens im Flugmodus.
  • e.m. einfach machen.
    Übernehmt Verantwortung für Euch selbst. Es ist Euer Leben, eure Ausbildung.
  • vielfältige Ansprechpartner/Unterstützung:
    • Ihre Klassenleitung und Ihre Klassensprecher*innen
    • Vertrauenslehrer*in, Schülersprecher*in, SMV
    • Beratungslehrer und Schulspsychologin
    • Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
    • Hilfe bei Depressionen (pdf)
    • psychische Widerstandskraft

@ Ausbilder*innen/Informationen für Ausbilder*innen/Betriebe

  • Halten Sie Kontakt mit der Klassenleitung und ggf. der Abteilungsleitung/Fachbetreuung
  • Geben Sie Ihren Auszubildenden, am Besten während der regulären Schulzeit, eine geregelte Zeit zum Lernen und überwachen Sie die Fortschritte, im Rahmen Ihrer betrieblichen Möglichkeiten.
  • Für Rückfragen steht die Klassenleitung jederzeit gerne für Sie zur Verfügung.

 

 

Erster Ansprechpartner ist die Klassenleitung und die Fachbetreuung/Abteilungsleitung.

Freistellung vom Betrieb für Lernen zuhause (und ggf. im Betrieb)

gesetzliche Grundlage, Vorgabe des Staatsministeriums (KMS vom 21.10.2020, kultusministerielles Schreiben)

Distanzunterricht, hybrider Unterricht (z.B. bei Wechselunterricht)
Die SuS sind grundsätzlich von den Ausbildungsbetrieben in dem Rahmen freizustellen, in dem auch der reguläre Präsenzunterricht stattfinden würde (KMS und §15 BBiG).

Nach § 15 BBiG sind Auszubildende für den Berufsschulunterricht freizustellen. Der Berufsschulbesuch ersetzt dann insoweit die betriebliche Ausbildungszeit. Die bisher geltende Unterscheidung zwischen minderjährigen und volljährigen Auszubildenden bei der Freistellung für den Berufsschulunterricht besteht seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr. Für beide Azubigruppen gilt die gleichlautende Regelung, die sich für Minderjährige aus § 9 JArbSchG, für Erwachsene aus dem neu geschaffenen § 15 BBiG ergibt.

Das gemeinsame Ziel der dualen Partner, Betriebe und Schulen, ist die erfolgreiche berufliche Qualifizierung der Auszubildenden. Dies kann unter den aktuellen Umständen nur in gemeinsamer Anstrengung erfolgen.

Kooperation-Kommunikation:

  • Wichtig ist uns als Schule die regelmäßige Kommunikation (u.a. Klassenleitung, Ausbildersprechtag, E-Mail, … ) und die verbindliche Abstimmung zwischen allen Beteiligten. Das ist für uns eine wesentliche Voraussetzung für ein konstruktives Miteinander.
  • gesetzliche Grundlage: Ausgangspunkt des Besuchs der Berufsschule ist ein Ausbildungsvertrag zwischen Auszubildenden und Betrieb. Die Einhaltung dieses Vertrages obliegt der zuständigen Stelle (z. B. Kammern). Wenn Betriebe vertragswidrig die SuS am Schulbesuch oder der Teilnahme an schulischen Angeboten im Rahmen von „Lernen zuhause” hindern, wird dies den zuständigen Stellen mitgeteilt und dann gemeinsam auf Abhilfe gedrängt.
  • Der konkrete Umfang der Freistellung für das „Lernen zuhause” kann bei Bedarf zwischen den dualen Partnern in vertrauensvoller Abstimmung festgelegt werden. Der Begriff „Lernen zuhause” ist in diesem Zusammenhang nicht nur auf das häusliche Umfeld beschränkt und kann daher auch ziel- und handlungsorientiert im Betrieb erfolgen. Wo sich der Lernort für den Onlineunterricht befindet, legen Ausbildungsbetriebe und Auszubildende fest. Der Zugang zu den E-Mails und mebis muss gewährleistet sein.
mebis tube

@Schüler*innen, Lernen zu Hause/Betrieb

Liebe Schülerinnen und Schüler, Sie stehen stark in der Eigenverantwortung für Ihren Lernerfolg. Bitte nutzen Sie das Angebot Ihrer Lehrkräfte, fragen Sie bei Ihren Lehrkräften per E-Mail nach, halten Sie Kontakt, lernen Sie/studieren Sie, nutzen Sie die Zeit. Informieren Sie immer Ihre Ausbilder*innen. Richten Sie sich einen guten Arbeitsplatz zum Lernen ein und arbeiten Sie die bisherige Schulzeit gut nach. Es ist gleichzeitig schon eine intensive Vorbereitung für die Abschlussprüfung. Die bereitgestellten Materialien sind verbindlich zu bearbeiten. 

 

Fragen von Schüler*innen und Betrieben, Informationen

Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Klassenleitung . Nutzen Sie Ihre Klassensprecher*innen für die Organisation des Austausches in der Klasse. Es stehen Ihnen auch unsere Verbindungslehrer, unsere Beratungslehrer und unsere Schulpsychologin zur Verfügung. Nutzen Sie das Potential. Sie sind gefordert.

Antworten des Kultusministeriums, FAQ Liste

Abschlussprüfungen,  Informationen der zuständigen Kammern

Informationen der Handwerkskammer Schwaben und der IHK Schwaben.

 

Gesundheit

Informationen von verschiedenen Instituten und den Ministerien zum Thema Gesundheit.

Lernen zuhause

Das Portal „Lernen zuhause“ will den Schulen und Lehrkräften Anregungen und Unterstützungen bei der Etablierung von Methoden des Arbeitens und Unterrichtens beim Wechsel zwischen dem Präsenzunterricht und dem „Lernen zuhause“ geben. Es gilt jetzt, dies auch als Chance zu begreifen und mutig neue Wege zu gehen.

Die Inhalte dieses Portals wurden in enger Zusammenarbeit mit mebis – Landesmedienzentrum Bayern erstellt. Ausführliche Informationen zu unterstützenden Online-Angeboten sowie zum methodisch-didaktisch sinnvollen Einsatz digitaler Medien bietet der Schwerpunkt im mebis Infoportal.

Weitere Anregungen und anregendes Material und Tipps finden Lehrkräfte unter “digitale Schule 2020“. Hintergrundinformation finden sie hier (Perspektive Wandel – Zwischenbericht „Digitale Schule 2020“, Abschlussbericht folgt).

 

Sie haben offene Fragen? Bitte kontaktieren Sie uns.

Erster Ansprechpartner ist Ihre Klassenleitung.


Staatliche Berufsschule Lauingen mit Berufsfachschule für Technische Assistenten für Informatik
Kontakt: 89415 Lauingen  |  Friedrich-Ebert-Straße 14  |  Telefon: 09072 999-0  |  Fax : 09072 999-250  |  E-Mail

 


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