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Schulen erhalten mehr Spielraum beim privaten Einsatz von Handys

Das Smartphone hat einen festen Platz in der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler. Neben pädagogischem Einsatz im Unterricht können die Schulen bald selbst entscheiden, ob sie auch die private Handynutzung in den Pausen oder über Mittag erlauben. Zum Schuljahr 2022/23 soll dies eine Aktualisierung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) ermöglichen.

Schulleitungen sollen im Einvernehmen mit dem Berufsschulbereit die Nutzung von digitalen Endgeräten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände auch allgemein erlauben können. Ausgenommen bleiben Grundschulen und Grundschulstufen an Förderschulen, Einzelfallentscheidungen bleiben weiterhin möglich.

Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo
Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo

„Wir stärken damit die Eigenverantwortung der Schule. Ziel ist eine hohe Beteiligung von Lehrern, Schülern und Eltern – und dann ein großer Konsens“, erläutert Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo. „Medienpädagogisch passen solche pauschalen Verbote wie bisher nicht mehr in die Schullandschaft. Es wird bei der Umsetzung keinen Zwang und keine Frist geben, bis wann die Schulen nach Inkrafttreten des Gesetzes aktiv werden müssen: Die Schulen können in Ruhe passgenaue Lösungen finden.“

Der angestoßenen Gesetzesänderung vorangegangen war ein Schulversuch mit Pilotschulen zur privaten Handynutzung. Darin hat sich die größere Flexibilität in der Handhabung von Handyregeln sehr bewährt. Eindrücke aus drei Schulen, die am Schulversuch teilgenommen hatten, porträtiert das Video.

Staatliche Berufsschule Lauingen mit Berufsfachschule für Technische Assistenten für Informatik
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