· 

Unterrichtsbetrieb ab 10.1.2022

Wir freuen uns wieder auf den Unterrichtsstart. Aktuell gibt es allerdings weiter Einschränkungen im Unterricht. Bitte beachten Sie die Hygienevorschriften und die Zugangsvoraussetzungen.

Oberstes Ziel ist Präsenzunterricht. Dies wird ermöglicht durch ein umfangreiches Sicherheitsnetz bzw. folgende Rahmenbedingungen für den Schulbetrieb:

  • Auch nach den Weihnachtsferien findet Präsenzunterricht unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz statt. 
  • Am 10.1 2022 werden weitere Luftfiltergeräte geliefert.
  • Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist Schülerinnen und Schülern grundsätzlich nur mit einem negativen Testergebnis möglich. Dies gilt ab dem 10. Januar 2022 auch für Schülerinnen und Schüler, die geimpft oder genesen sind. (Mehr Informationen finden Sie in der FAQ „Welche Regelungen bestehen für die schulischen Tests im Schuljahr 2021/22? Welche Testverfahren kommen zum Einsatz?“ und in einem Elternanschreiben, das Sie hier abrufen können.)
  • Für Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen gilt die 3G-Regel. Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen dürfen die Schule nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind und dies nachweisen können. (Mehr Informationen finden Sie in der FAQ des KM  „Wie wird die 3G-Regel für schulisches Personal umgesetzt?“)
  • Den besten Schutz gegen Covid-19 bietet eine Impfung. Bitte nutzen Sie daher für sich und Ihre Familie das Impfangebot! Für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Impfung uneingeschränkt. Schülerinnen und Schüler dieser Altersgruppen können in aller Regel – ggf. auch mit Unterstützung der Schulen – ein Impfangebot durch das Impfzentrum erhalten. Daneben können Sie individuell einen Impftermin vereinbaren, etwa bei ihrem lokalem Impfzentrum.  (Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.)
  • An allen Schulen gilt eine Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen und auf allen Begegnungsflächen,
    bis auf Weiteres auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Pause/Mittagspause. 
    Diese Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Schülerinnen und Schülern gewahrt wird. Im Außenbereich der Schule (z. B. auf dem Pausenhof) muss keine Maske getragen werden. (Mehr Informationen dazu finden Sie in der FAQ Welche Regelungen gelten zum Tragen einer Gesichtsmaske?“)

weitere Fragen, FAQ des KM (StMUK)

Zentrale Maßnahmen zum Infektionsschutz an Schulen bzw. des Rahmen-Hygieneplans

Welche Maßnahmen zum Infektionsschutz gelten im Schulgebäude? (akt. 05.01.2022, 19:00 Uhr)

Der Infektionsschutz an den Schulen steht an oberster Stelle. Wie bisher sind regelmäßiges Händewaschen, Abstandhalten und regelmäßiges Lüften die wirksamsten Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus – auch gegen die Mutationen. Zudem gilt bis auf Weiteres an allen Schulen auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht (siehe dazu auch die FAQ „Welche Regelungen gelten zum Tragen einer Gesichtsmaske?“).

Außerdem bestehen folgende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz an den Schulen:

Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist ein aktueller, negativer Covid-19-Test.

Ein negatives Testergebnis kann erbracht werden

  • durch einen Test, der unter Aufsicht in der Schule durchgeführt wird oder
  • durch einen PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest oder einen weiteren Test nach Amplifikationstechnik, der von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde.

Ein außerhalb der Schule durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nach wie vor nicht aus.

Die dem Testnachweis zugrundliegende Testung darf zum Unterrichtsbeginn am jeweiligen Schultag bei einem PCR-Test oder einem weiteren Test mittels Amplifikationstechnik vor höchstens 48 Stunden, bei einem PoC-Antigentest vor höchstens 24 Stunden durchgeführt worden sein.

Wenn Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn nicht an den Selbsttests bzw. PCR-Pooltests in der Schule teilnehmen soll und auch kein alternatives negatives Testergebnis vorgelegt werden kann, müssen Sie dies der Schule mitteilen. Ein Schulbesuch ist dann nicht möglich.

  • Ab dem 10. Januar 2022 dürfen auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler nur dann am Präsenzunterricht, an sonstigen Schulveranstaltungen sowie an der Mittagsbetreuung und Angeboten der schulischen Ganztagsbetreuung teilnehmen, wenn sie einen negativen Testnachweis vorlegen können. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die bereits eine Drittimpfung („Booster“) erhalten haben. (Mehr Informationen finden Sie in der FAQ „Was ist bei der Testung von kürzlich genesenen Schülerinnen und Schülern zu beachten?“)
  • Für Lehrkräfte, sonstige an der Schule tätige Personen und schulfremde Personen gilt die 3G-Regel auf dem gesamten Schulgelände. Lehrkräfte, sonstige an der Schule tätige Personen und externe, schulfremde Personen dürfen die Schule nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind und dies nachweisen können. (Mehr Informationen finden Sie in den FAQ „Wie wird die 3G-Regel für schulisches Personal umgesetzt?“ und „Wie wird die 3G-Regel für externe Personen umgesetzt?“)

Nach einem bestätigten Infektionsfall werden zusätzlich die Testungen in einer Klasse intensiviert (siehe dazu auch die FAQ „Was passiert nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse?“).

Wichtige Fragen und Antworten zu den Testungen finden Sie unter www.km.bayern.de/selbsttests.

 

 

Trotz aller Widrigkeiten: Carpe diem. Nutze den Tag!

Das Team der Schulleitung und alle Lehrkräfte der BSL

Staatliche Berufsschule Lauingen mit Berufsfachschule für Technische Assistenten für Informatik
Kontakt: 89415 Lauingen  |  Friedrich-Ebert-Straße 14  |  Telefon: 09072 999-0  |  Fax : 09072 999-250  |  E-Mail

 


Interne Links auf eigene Inhalte:

Über folgende Links verlassen Sie unsere Internetpräsenz und gelangen auf Inhalte unserer Partner: