Geradewegs zum Erfolg
Hier eine Schneise schlagen, dort einen Fluss umleiten oder zubaggern und los kann's mit dem Straßenbau gehen - das war vielleicht einmal so. Heute wird anders geplant und mehr Rücksicht auf Mensch und Umwelt genommen. Höhere Anforderungen werden also gestellt. Das heißt aber nicht, dass damit der Straßenbau an Reiz verloren hätte. Im Gegenteil. Der Arbeitsplatz ist noch abwechslungsreicher geworden. Mit wachsendem Umweltbewusstsein steigt auch die Zahl einzurichtenden Fußgänger- und Beruhigungszonen in den Städten. Es wird nicht einfach zubetoniert, sondern vielmehr mit Pflastersteinen und Platten geschmackvoll gestaltet. Es bietet sich häufig Gelegenheit, in selbständiger Arbeit zu zeigen, was man auf der "Pfanne" hat.
Selbstverständlich sind auch Durchblick im Umgang mit riesigen, modernen Straßenbaumaschinen und Kenntnis der vielen Materialien sowie der begleitenden baulichen Maßnahmen nötig. Der Beruf bietet viel Abwechslung durch ständig wechselnde Arbeitsstandorte, vielseitige Aufgaben und er ist sehr naturverbunden. Wem das gefällt, wird beim Straßenbau bestimmt nicht "auf der Strecke bleiben" - in jeder Hinsicht.
Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.Technisches Verständnis und handwerkliche Geschicklichkeit.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre (36 Monate).
Mit Wirkung vom 1. Juli 2021 beträgt die monatliche Ausbildungsvergütung
im ersten Ausbildungsjahr im zweiten Ausbildungsjahr im dritten Ausbildungsjahr im vierten Ausbildungsjahr |
890,00 € 1.230,00 € 1.495,00 € 1.580,00 € |
Vorschriften für den Ausbildungsberuf Straßenbauer / Straßenbauerin:
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz,
5. Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan,
6. Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
7. Herstellen von Baukörpern aus Steinen,
8. Herstellen der Entwässerung von Verkehrsflächen,
9. Herstellen der Unterlage für Decken und Beläge,
10. Herstellen von Pflasterdecken und Plattenbelägen,
11. Herstellen von Asphaltdecken,
12. Herstellen von Decken aus Beton,
13. Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.