Der Lehrplan umfasst wesentliche Inhalte:
Prüfungsfach Sozialkunde
Im Rahmen der Facharbeiter- bzw. Gesellenprüfung muss in allen Ausbildungsberufen das Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde abgelegt werden. Die Gewichtung dieses Faches beträgt je nach Beruf zwischen 10% und 20% in Bezug auf alle Prüfungsfächer.
Stellenwert Sozialkundeunterricht
Das Unterrichtsfach Sozialkunde ist ein Pflichtfach und wird im allgemein bildenden Unterricht, in allen Klassen und in allen Jahrgangsstufen erteilt.
Schüler, die bereits eine Berufsausbildung durchlaufen haben und sich in einer Zweitausbildung befinden, können auf Antrag vom Unterricht in Sozialkunde befreit werden.
Voraussetzung hierfür ist ein Verzicht der zuständigen Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer auf eine erneute Prüfung des Faches Wirtschafts- und Sozialkunde im Rahmen der Facharbeiter- bzw. Gesellenprüfung.