Gib Viren weiterhin null Chance! weitere Informationen und Plakate
Unser Gehirn macht nur rund 2% unseres Körpergewichts aus, braucht aber 20% der Sauerstoffzufuhr! Sauerstoff ist für unser Gehirn die Voraussetzung für Konzentration und Lernen.
Frische Luft regt unseren den Blutkreislauf an und versorgt unser Gehirn mit Sauerstoff. Wir nutzen die Lernpausen, um immer wieder frischen Sauerstoff hereinlassen.
Auch Bewegung tut unserem Gehirn gut. Zum einen kommt durch Bewegung frischer Sauerstoff ins Gehirn. Zum anderen entspannt Bewegung das Gehirn. Ein entspannter Geist lernt leichter! Bewegung vor und nach dem Lernen fördert nachweislich Informationsaufnahme, Informationsverarbeitung und die Verankerung der gelernten Informationen im Gehirn. Also, raus in die Pause an die frische Luft.
Für die Vorbereitung auf Tests und Prüfungen kannst Du auch im Gehen lernen. Am Besten im Tandem. Dann macht es mehr Spass.
Die sinkenden Infektionen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 und die – gerade bei Kindern und Jugendlichen – in aller Regel eher milden Verläufe der Omikron-Variante des Virus ermöglichen, dass die Corona-Schutzmaßnahmen an den Schulen zurückgefahren werden bzw. wegfallen können: Die Maskenpflicht ist aufgehoben, Testungen werden nach dem 1. Mai 2022 nicht mehr durchgeführt; die Teilnahme am Präsenzunterricht, an sonstigen Schulveranstaltungen sowie an der Mittagsbetreuung ist damit wieder ohne negativen Testnachweis möglich.
Auch die „3G-Regel“ für Lehrkräfte, sonstige an den Schulen tätige sowie „schulfremde“ Personen entfällt ab diesem Zeitpunkt.
Umso mehr stehen in den nächsten Wochen weiterhin gegenseitige Rücksichtnahme und Verantwortung für die Mitmenschen im Vordergrund. Es werden deshalb alle Schulen, Ausbilder*innen, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler um die Einhaltung der folgenden Hygienemaßnahmen gebeten.
Für den Fall einer bestätigten Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gelten laut Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (AV Isolation) die folgenden verbindlichen Vorgaben:
Der Schüler/die Schülerin informiert die Klassenleitung über eine positive Testung.
Quelle: FAQ des Kultusministeriums für den Unterrichtsbetrieb (Stand 1.5.2022).
Kurzzusammenfassung:
Sie fühlen sich krank und wollen entscheiden, ob Sie in die Schule kommen sollen?
... am Besten ärztlich abklären lassen und einen Tag zu Hause bleiben, bis Sie sich fit fühlen (wie vor Corona, :)).
Sie waren krank und möchten wieder in die Schule kommen?
... tragen sie zur Sicherheit 5 Tage Maske (freiwillig).
Lüften ist regelmäßig erforderlich.
Sehr gute Anregungen des PI München.
Begriffe:
DU: Distanzunterricht
WU: Wechselunterricht
PU/PUmA: Präsenzunterricht mit Abstand
Corona Zahlen für Dillingen a.d. Donau – aktuelle COVID-19 Statistik (corona-in-zahlen.de)
Verhaltensregeln für den Alltag und Miteinander in Familie, Schule, Firma
FAQ, des LGL, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
„Insbesondere die SuS mit eingeschränkten Deutschkenntnissen sind vorab über die Verhaltensregeln auf dem Schulweg und vor Unterrichtsbeginn in geeigneter Form zu belehren.” Hierfür bietet die Seite der BZgA Material (Film, Infografiken etc. in versch. Sprachen). Da die Maskenpflicht im ÖPNV in den Ausführungen der BZgA nicht aufgeführt ist, wird dies noch anderweitig von den Lehrkräften ergänzt.
Letzter Eintrag auf unserer Startseite mit aktuellen Informationen.
@ unsere Schüler*innen:
@ Ausbilder*innen/Informationen für Ausbilder*innen/Betriebe
Erster Ansprechpartner ist die Klassenleitung und die Fachbetreuung/Abteilungsleitung.
gesetzliche Grundlage, Vorgabe des Staatsministeriums (KMS vom 21.10.2020, kultusministerielles Schreiben)
Nach § 15 BBiG sind Auszubildende für den Berufsschulunterricht freizustellen. Der Berufsschulbesuch ersetzt dann insoweit die betriebliche Ausbildungszeit. Die bisher geltende Unterscheidung zwischen minderjährigen und volljährigen Auszubildenden bei der Freistellung für den Berufsschulunterricht besteht seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr. Für beide Azubigruppen gilt die gleichlautende Regelung, die sich für Minderjährige aus § 9 JArbSchG, für Erwachsene aus dem neu geschaffenen § 15 BBiG ergibt.
Das gemeinsame Ziel der dualen Partner, Betriebe und Schulen, ist die erfolgreiche berufliche Qualifizierung der Auszubildenden. Dies kann unter den aktuellen Umständen nur in gemeinsamer Anstrengung erfolgen.
Kooperation-Kommunikation:
Liebe Schülerinnen und Schüler, Sie stehen stark in der Eigenverantwortung für Ihren Lernerfolg. Bitte nutzen Sie das Angebot Ihrer Lehrkräfte, fragen Sie bei Ihren Lehrkräften per E-Mail nach, halten Sie Kontakt, lernen Sie/studieren Sie, nutzen Sie die Zeit. Informieren Sie immer Ihre Ausbilder*innen. Richten Sie sich einen guten Arbeitsplatz zum Lernen ein und arbeiten Sie die bisherige Schulzeit gut nach. Es ist gleichzeitig schon eine intensive Vorbereitung für die Abschlussprüfung. Die bereitgestellten Materialien sind verbindlich zu bearbeiten.
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Klassenleitung . Nutzen Sie Ihre Klassensprecher*innen für die Organisation des Austausches in der Klasse. Es stehen Ihnen auch unsere Verbindungslehrer, unsere Beratungslehrer und unsere Schulpsychologin zur Verfügung. Nutzen Sie das Potential. Sie sind gefordert.
Antworten des Kultusministeriums, FAQ Liste
Informationen von verschiedenen Instituten und den Ministerien zum Thema Gesundheit.
Das Portal „Lernen zuhause“ will den Schulen und Lehrkräften Anregungen und Unterstützungen bei der Etablierung von Methoden des Arbeitens und Unterrichtens beim Wechsel zwischen dem Präsenzunterricht und dem „Lernen zuhause“ geben. Es gilt jetzt, dies auch als Chance zu begreifen und mutig neue Wege zu gehen.
Die Inhalte dieses Portals wurden in enger Zusammenarbeit mit mebis – Landesmedienzentrum Bayern erstellt. Ausführliche Informationen zu unterstützenden Online-Angeboten sowie zum methodisch-didaktisch sinnvollen Einsatz digitaler Medien bietet der Schwerpunkt im mebis Infoportal.
Weitere Anregungen und anregendes Material und Tipps finden Lehrkräfte unter “digitale Schule 2020“. Hintergrundinformation finden sie hier (Perspektive Wandel – Zwischenbericht „Digitale Schule 2020“, Abschlussbericht folgt).
Sie haben offene Fragen? Bitte kontaktieren Sie uns.
Erster Ansprechpartner ist Ihre Klassenleitung.